Liebe Erziehungsberechtigte,
wie Sie wissen, gibt es in Niedersachsen seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können die Schulbücher als Paket pro Klassenstufe gegen Zahlung eines Entgelts von zurzeit 55,-- € ausgeliehen werden. Die Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Bei der Abwägung, ob Sie die Lernmittel kaufen oder leihen, bedenken Sie bitte, dass aufgrund der Lehrerversorgung, einzelne Fächer epochal, also nur in einem Halbjahr, oder unter Umständen gar nicht unterrichtet werden können. Der Schulelternrat der RS Süd sieht große Vorteile darin, vom Ausleihverfahren Gebrauch zu machen.
Es werden sowohl schon benutzte als auch neue Lernmittel ausgeliehen. Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern ermäßigt sich die Ausleihgebühr um 20 %.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Empfänger von Arbeitslosengeld II), Achtes Buch (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), Zwölftes Buch (Empfänger von Sozialhilfe) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind u. a. von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Ein entsprechender Nachweis muss der Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe beigefügt werden.
Die entsprechenden Formulare, sowie die aktuellen Bedingen für die Befreiung von der Zahlung des Entgeltes werden am Ende des Schuljahres für das neue Schuljahr an die Schüler:innen verteilt bzw. liegen im Sekretariat bereit. Neue Schüler:innen erhalten die Formulare mit den entsprechenden Anmeldeunterlagen.